Ohne Wartung kein Brandschutz
Brandschutztüren und -tore müssen jährlich von einem zertifizierten Fachkundigen gewartet und überprüft werden. Wir erklären wie so eine Prüfung abläuft, was einen guten Prüfen ausmacht und warum Sie auf uns setzen sollten.
Brandschutztüren spielen eine elementare Rolle im vorbeugenden Brandschutz. Sie verzögern die Ausbreitung von Feuer und Rauch bei Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden – so genannten Brandabschnitten, genauer über Brandabschnittsgrenzen – und sichern so die Nutzung von Flucht- und Rettungswegen.
Entsprechend wichtig ist es, die reibungslose Funktion dieser Feuerschutzabschlüsse sicherzustellen.
Brandschutztüren und Brandschutztore müssen daher alle zwölf Monate von einem zertifizierten Fachkundigen – wie uns – gewartet werden.
Lesen Sie hier, wie eine Wartung abläuft, was einen guten Prüfer ausmacht und warum sich Qualität auszahlt!
Vorschrift zur Wartung von Feuerschutzabschlüssen
Feuer verzeiht keine Fehler, auch nicht die kleinsten. Schon ein kleiner Mangel kann im Brandfall verheerende Folgen haben. Daher regelt die Bauordnung (bzw. einschlägige Richtlinien) wo Brandschutztüren in welcher (technischen) Ausführungen verbaut werden müssen.
Feuer verzeiht keine Fehler.
In vielen Fällen werden das EI2 30-C
-Elemente sein, also u.a. mit 30 Minuten Feuerhemmung. Diese oder eine ähnliche Bezeichnung finden Sie auf der ÜA-Plakette, die Sie im Türfalz finden.
Feuerschutzabschlüsse – im Speziellen sind das Brandschutztüren, Brandschutztore, Rauchschutztüren und dazugehörige Feststellanlagen – verhindern bei Ausbruch eines Feuers dessen Ausbreitung zwischen den (Brand-) Abschnitten eines Gebäudes und können damit Leben und Sachwerte retten. Damit sie diesen Zweck erfüllen können, müssen sie entsprechend ihrer Bestimmung sachgemäß eingbaut sein, ordentlich schließen und dicht halten. Das wird bei der jährlichen Wartung und Überprüfung genaustens überprüft.
Jährliche Überprüfung von Brandschutztüren ist Pflicht
Bei der jährlichen Wartung und Überprüfung stellen wir zunächst nur die korrekte Funktion des Feuerschutzabschlusses fest. Kleine Mängel wie Verschmutzungen beheben wir aber natürlich sofort.
Werden jedoch größere Mängel festgestellt, würde eine Instandsetzung nötig über die Sie ein separates Angebot erhalten. Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung Ihrer Feuerschutzabschlüsse dient also nicht nur der Sicherheit, sondern spart auch Geld: Werden Mängel frühzeitig erkannt und behoben, erspart das mitunter teurere Reparaturen.
Ohne Wartung kein Brandschutz
Wir übernehmen die fachgerechte Wartung, Reparatur und Überprüfung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen für Sie. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Wartungsangebot an!
Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen: Normen, Richtlinien und Gesetze
- Herstellervorgaben zu Einbau, Pflege und Wartung
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
- Arbeitsstättenverordnung (AStV)
- Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- TRVB B 148 Feststellanlagen
- TRVB O 121 Brandschutzpläne
- ÖNORM B 3850: Feuerschutzabschlüsse Dreh & Pendeltüren/-tore
- ÖNORM B 3852: Feuerschutzabschlüsse Hub, Kipp, Schiebe, Falttüren/-tore
- ÖNORM EN 14637: Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/ Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung
- OIB-Richtlinien, insbesondere OIB-Richtlinie 4
Betreiberverantwortung
Dass Brandschutztüren und -tore einwandfrei funktionieren, liegt in der Verantwortung des Betreibers. Dabei sollte natürlich jedem Mitarbeiter und jedem Benutzer klar sein, dass Brandschutztüren niemals verstellt, verkeilt oder sonst wie offen gehalten werden dürfen – auffällige Schilder an den Brandschutztüren machen das deutlich.
Brandschutztüren dürfen nur mithilfe einer zugelassenen Feststellanlage offen gehalten werden, die im Brandfall die Tür automatisch schließt. Einmal monatlich hat der betriebseigene Brandschutzbeauftragte die Feststellanlage daher auf korrekte Funktion prüfen (Stichwort: Auslösetaster). Darüber sind entsprechende Aufzeichnungen im Brandschutzbuch zu führen.
Die fachgerechte Wartung und Überprüfung der Feststellanlage erfolgt dann jährlich zusammen mit der Prüfung der Brandschutztür durch einen Fachkundigen mit entsprechendem Qualifikationsnachweis.
Was macht einen kompetenten Fachkundigen aus?
Zunächst muss er oder sie einen entsprechenden Qualifikationsnachweis als zertifizierter Fachkundiger für Brandschutz- und Rauchschutztüren besitzen.
Eine gründliche Wartung und Überprüfung bedarf zudem großem Fach- & Produktwissen sowie Erfahrung mit Türen, Toren, Schlössern, Beschlägen, ...
Daher sollten Sie bei der Wahl Ihres Dienstleisters von vornherein "Facility Manager" und dergleichen ausschließen und stattdessen auf entsprechend zertifizierte Schlossermeisterbetriebe setzen!
Als ein solcher Schlossermeisterbetrieb bieten wir Ihnen:
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Sach- und fachkundige Techniker
Als Fachkundige zertifizierte Schlossermeister, die mit den einschlägigen Normen, Gesetzen und technischen Richtlinien bestens vertraut sind.
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Umfassende, langjährige Erfahrung
Türen, Tore und alles was dazu gehört sind unser tägliches Brot. Wir kennen sie in und auswändig, wissen was sie brauchen und wollen. Daher können wir Probleme erkennen und beheben, bevor sie zu Schäden führen.
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Herstellerunabhängigkeit
Wir sind mit Brandschutztüren und -toren aller namhaften Hersteller vertraut und können daher unabhängig alle Ihre Feuerschutzabschlüsse prüfen.
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Beständigkeit und Zuverlässigkeit
Als Familienbetrieb bieten wir Ihnen langfristig dieselben zuverlässigen Ansprechpartner, die Ihre Feuerschutzabschlüsse persönlich kennen und prüfen.
So bereiten Sie die Wartung vor
Wie genau Brandschutztüren, -tore und Feststellanlagen zu warten sind, wird in der Wartungsanleitung des Herstellers beschrieben. Die Anleitung erhält der Betreiber nach Einbau zusammen mit weiteren Dokumenten zur Aufbewahrung im Betrieb.
Diese Dokumente sollten daher griffbereit sein. Sind sie das nicht, kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum sie beim Lieferanten, der Baufirma, dem Generalunternehmer oder dem Vorbesitzen einzuholen.
Damit wir Ihnen ein brauchbares Angebot machen können benötigen wir eine Liste der Feuerschutzabschlüsse. Dabei sollte jeweils vermerkt sein, ob es sich um eine Tür oder ein Tor handelt, bei Türen ob sie ein- oder zweiflüglig sind und ob sie über Feststellanlagen verfügen.
So läuft die Wartung und Überprüfung ab
Typische Mängel an Brandschutztüren sind Verschmutzungen, nachträgliches Streichen, aufgeklebte Poster bzw. Zettel und natürlich der Klassiker: das Verkeilen, damit die Tür offen bleibt (= No-Go). Daher entfernen wir zuerst den Keil (machmal auch Mistkübel, Sessel, Schraubenzieher, ...) und führen eine grobe Reinigung der Beschläge – d.h. Schloss, Zylinder, Schließblech, Bänder, Türschließer, ... – durch.
Im nächsten Schritt überprüfen wir, ob sie korrekt (aus jedem Öffnungswinkel) schließt, ob Türdichtung und Bodendichtungen vorhanden und in Ordnung sind, ob die Spaltmaße stimmen und ob ein etwaiger Brandquellstreifen vorhanden und in Ordnung ist.
Ist eine Feststellanlage vorhanden überprüfen wir zunächst, ob diese den normativen Anforderungen entspricht – sprich ob sie überhaupt verbaut sein darf. Falls dem so ist überprüfen wir die Funktion, so insb. ob die Feststellung überhaupt funktioniert, den zugehörigen Brandmelder (manchmal auch Rauchtaster genannt), die Energieversorgung und natürlich die Auslösevorrichtung.
Kleinere Reparaturen nehmen wir im Zuge der Prüfung sofort vor, also z.B. das Festziehen eines losen Schließblechs oder das Einstellen eines Türschließers. Sollten größere Reparaturen nötig sein, erhalten Sie darüber ein Angebot.
Zum Abschluss der Wartung erhalten Sie jedenfalls ein Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen. Auf der Brandschutztür oder dem Brandschutztor wird (nach bestandener Prüfung) eine neue, fortlaufend nummerierte Prüfplakette aufgebracht.